DIN EN 285: Das passiert, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden

Welche Probleme für Planer und Krankenhauspersonal entstehen, wenn das Wasser zur Instrumentenaufbereitung in ZSVA / AEMP nicht normgerecht ist.
Inspizieren und Kontrolle der Wasserqualität

Für Planende ist die richtige Auslegung der Wasseraufbereitung eine zentrale Aufgabe. Jede Anwendung hat ihre eigenen Herausforderungen. So ist die Wasseraufbereitung im Krankenhaus nicht nur vielfältig, sondern geht vor allem auch mit großer Verantwortung einher. Während sich viele Anwendungen wie das Heizungswasser im Krankenhaus kaum von anderen Gebäuden unterscheiden, bietet die Dampfsterilisation einen Sonderfall der Wasseraufbereitung. Maßgeblich dafür ist die DIN EN 285. Sie definiert die relevanten Wasserparameter:

  • Silikat ≤ 1 mg/l
  • Chlorid ≤ 0,5 mg/l
  • Leitfähigkeit (bei 20°C) ≤ 5 μS/cm
  • pH-Wert (bei 20°C) 5 bis 7,5
  • Aussehen farblos, klar und ohne Ablagerungen

Nur Wasser, das diese Qualität einhält, darf in Dampfsterilisatoren, wie sie zur Sterilisation des OP-Instrumentariums und der wiederverwendbaren medizinischen Geräten zum Einsatz kommen, verwendet werden.

Was passiert, wenn die DIN EN 285 nicht eingehalten wird?

Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten, entstehen im Schadensfall definitiv Haftungsrisiken. Doch nicht immer müssen unmittelbar Schäden die Folge sein. Allein Beläge durch Verschmutzung und Salzniederschlag verursachen Mehraufwand durch unnötige Wiederholvorgänge bei Reinigung, Sterilisation und Desinfektion. So entstehen durch den falschen Salzgehalt auf dem Sterilgut permanent nicht nur unschöne, sondern vor allem gefährliche Flecken und Schlieren. Bei Ablagerungen durch Silikate kann sogar jeder Reinigungsvorgang das Problem noch verschlimmern.

Eisen, Kupfer, Silikate (Kieselsäurerückstände) und Mangan sind die Ursache für Verfärbungen, die wiederum Angriffsflächen für Beschädigungen bieten. Gefährlicher wird es jedoch für Sterilisatoren und Autoklaven: Hier bilden sich durch Kalzium und Magnesium, Härteablagerungen und Kesselstein, die die Anlagen beschädigen können. Für Lochfraß und Oberflächenkorrosion sind in aller Regel Chloridrückstände verantwortlich.

Dieses Dokument fordert noch strengere Werte als die DIN EN 285

Neben der DIN EN 285 empfiehlt der Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI) in seiner “roten” Broschüre „Instrumente werterhaltend aufbereiten“ ebenfalls Vorgaben für die Wasserqualität. Sowohl die DIN als auch die „Rote Broschüre“ betonen die Bedeutung der richtigen Wasserqualität und legen deshalb für die Inhaltsstoffe ihre Grenzwerte fest. Der AKI empfiehlt für eine fleckenfreie Sterilisation der Instrumente sogar einen Silikatgehalt dauerhaft unter 0,4 mg/l. Was die besondere Stellung um diesen Inhaltsstoff nochmal verdeutlicht.

Der Hinweis “dauerhaft” macht eine kontinuierliche Messung vor, während und nach der Aufbereitung unerlässlich. Unsere Anlagen zur Wasseraufbereitung im Krankenhaus ermöglichen daher mit Hilfe der Online Services von Hubgrade auch ein Remote-Monitoring aller Wasserparameter sowie die Einbindung von digitalen Messgeräten zur Silikatüberprüfung.

So planen Sie richtig

Für die richtige Auslegung und Planung entsprechender Umkehrosmosesysteme und Elektrodeionisationsanlagen zur Erzeugung der notwendigen Wasserqualität, ist neben der Ermittlung des Wasserbedarfs der Sterilisatoren/RDG pro Tag und des Volumenstroms in der Spitze, auch eine konkrete Analyse des Speisewassers notwendig.

Dabei sollte auf folgende Grenzwerte vor der Einspeisung in die RO-Systeme geachtet werden:

  • Eisen: ≤ 0,10 ppm
  • Mangan: ≤ 0,05 ppm
  • Silikat: ≤ 15 ppm
  • Freies Chlor: n.n.
  • Trübung: < 1 NTU
  • Kolloid-Index: < 3
  • pH-Bereich: 3–9
  • Temperatur: 10–20 (30) °C
  • Summe Erdalkalien: < 0,1 °dH.

Wir bieten mit unserem hauseigenen Labor fachgerechte Analysen für die korrekte Auslegung der Wasseraufbereitung. Unsere Ingenieure und Experten unterstützen Sie bei der Planung, Inbetriebnahme und der kontinuierlichen Überwachung der Wasseraufbereitung im Krankenhaus. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

 

  
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