Barrierefreiheit

Diese Seite beschreibt unser Engagement für digitale Barrierefreiheit in ganz Europa und gibt den Konformitätsstatus dieser Website in Bezug auf geltende Vorschriften und Standards an, einschließlich der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf eine Reihe von Best Practices – funktionale, visuelle, technische und redaktionelle –, die sicherstellen, dass digitale Inhalte (Websites, mobile Anwendungen, PDFs usw.) für alle Menschen nutzbar sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen.


Eine barrierefreie Website ermöglicht u.a.:

  • Die Anpassung der Anzeige (z. B. Text vergrößern, Schriftarten ändern, Kontrast anpassen, Animationen deaktivieren)
  • Das Navigieren mit unterstützenden Technologien (z. B. Screenreader, Braille Übersetzer)
  • Die Verwendung der Website ohne Maus (über Tastatur, Schalter oder Touchscreen)
  • Zugriff auf Untertitel oder Transkripte auf Video- oder Audioinhalte


Unser Beitrag

Veolia setzt sich dafür ein, seine digitalen Dienste – Websites (Internet, Intranet, Extranet), mobile Apps, Software und öffentlich zugängliche digitale Infrastrukturen – für alle zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web und den WCAG 2.1 AA-Standards

Aktionsplan

  • Prüfung und Bewertung
    Eine vorläufige (nicht abschließende) Prüfung wurde im Februar 2025 durchgeführt
    Schlüsseldefizite bei der Barrierefreiheit wurden identifiziert und dokumentiert
     
  • Strategische Planung
    Ein mehrjähriger Plan zur Barrierefreiheit wird auf dieser Seite veröffentlicht
    Ziele werden auf kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Basis definiert
     
  • Schulung und Sensibilisierung
    Eine Schulung zur Barrierefreiheit (geleitet von Idéance) ist für Webmaster, Content-Manager und technische Teams in ganz Europa geplant
    Eine interne Sensibilisierungskampagne wird für alle digitalen Content-Erstellerinnen und -Ersteller gestartet
     
  • Angestrebte Compliance
    Korrekturen werden basierend auf den Prüfungsergebnissen priorisiert
    Ein klarer Zeitplan zur Implementierung wird veröffentlicht
     
  • Kontinuierliches Monitoring
    Ein regelmäßiger Überwachungsprozess wird eingerichtet
    Regelmäßige Audits werden den Fortschritt verfolgen und neue Probleme erkennen
     
  • Kommunikation und Transparenz
    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig aktualisiert
    Benutzer werden über Fortschritte und Initiativen informiert
     
  • Zukünftige Technologien und Regulierungen
    Aktualisierungen zu Standards für die Barrierefreiheit und europäischer Vorschriften werden überwacht
    Unsere digitalen Plattformen werden sich weiterentwickeln, um künftig den EU-Anforderungen an Barrierefreiheit zu entsprechen
     

Compliance Status

Diese vorübergehende Erklärung gilt für die Website «https://www.veoliawatertechnologies.de».
Ab heute ist diese Website aufgrund bestimmter Hindernisse in Bezug auf die Barrierefreiheit, die nach dem im Februar 2025 durchgeführten Audit noch überprüft und behoben werden, teilweise konform mit WCAG 2.1 AA. Die vollständige Konformität hat Priorität, und kontinuierliche Verbesserungen werden umgesetzt.
 

Veröffentlichungsdatum

Diese Barrierefreiheit Erklärung wurde am 19. November 2024 erstellt und zuletzt im Mai 2025 aktualisiert.


Feedback und Kontakt

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Dienste auf dieser Website haben, kontaktieren Sie uns bitte: 
Über unser Kontaktformular


Wir sind bestrebt, innerhalb von maximal 48 Stunden zu antworten.
 


Rechtsmittel

Wenden Sie sich an die zuständige nationale Behörde. Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, die die Einhaltung der Web Accessibility Directive überwacht und durchsetzt. Finden Sie Ihre zuständige Behörde: 


👉https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/web-accessibility
Oder wenden Sie sich an eine nationale Gleichstellungsstelle oder einen Ombudsperson.


Je nach Ihrem Land können Sie auch eine Beschwerde über Ihre nationale Gleichstellungsstelle oder Menschenrechtsinstitution einreichen. EU-Verzeichnis: 
👉 https://equineteurope.org/equality-bodies/