42. BlmSchV:
Einhaltung einfach digital überwachen

Die 42. BImSchV enthält zahlreiche Vorgaben zur Legionellenvorsorge in Kühltürmen. Wie sich Betreiber die Überwachung und Dokumentation erleichtern können.
Kühltürme bei Tag

Die Bedingungen in Kühltürmen, Nassabscheidern oder Verdunstungsanlagen können die Vermehrung von Legionellen begünstigen. Solche Vorfälle gab es 2010 in Ulm, 2013 in Warstein und letztmalig 2016 in Bremen, mit drei Toten und 45 schwer Erkrankten. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und so trat im August 2017 die „Verordnung über Verdunstungsanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BlmSchV“ in Kraft. Diese Verordnung gibt den regulatorischen Rahmen vor, mit HUBGRADE von Veolia erleichtern wir das Monitoring und die Einhaltung der strengen Regeln.

Durch das Ausströmen von Wasserdampf sind in einem Radius von bis zu zehn Kilometern Infektionen, beispielsweise durch Legionellen, möglich. § 3 der 42. BlmSchV schreibt deshalb vor, dass „Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden“. Neben der Technik gehören auch regelmäßige Probenentnahmen und deren Untersuchung in einem unabhängigen Labor zu den Pflichten der Betreiber.

Risikominimierung durch Vermeidung

Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben. In geringen Konzentrationen ungefährlich, doch hochkonzentriert können sie über den Wasserdampf abgegeben und vom Menschen eingeatmet werden. Die Folge ist die Legionärskrankheit, eine besonders schwere Form der Lungenentzündung. Um das Bakterienwachstum zu verhindern, muss der Eintrag von Nährstoffen, wie Pollen, Laub oder anderes organisches Material vermieden werden. Werden zusätzlich vom Betreiber die empfohlenen pH-Werte und Temperaturen des Nutzwassers eingehalten, sinkt das Risiko weiter.

Nicht nur Betreiber sind in der Pflicht

Die jüngsten Beispiele zeigen die große Bedeutung einer fachgerechten Aufbereitung des Zusatzwassers, sowie der Behandlung des Nutzwassers. Doch nicht nur die Betreiber sind in der Pflicht den gesetzlichen Rahmen einzuhalten, auch Planer, Installateure und Hersteller müssen Sorge dafür tragen, dass die Kühlanlagen sicher und hygienisch errichtet und betrieben werden können. Bei nachweisbaren Fehlern drohen im schlimmsten Fall hohe Regressforderungen und strafrechtliche Konsequenzen.

Die 42. BlmSchV verpflichtet Betreiber dazu, Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen nach dem Stand der Technik zu vermeiden. Die VDI 2047-2 definiert dafür den technischen Standard. Das Kernziel beider Regelwerke ist demnach die Bildung von Biofilmen zu vermeiden. Dazu gehören regelmäßige Messungen des Nutzwassers zur Sicherstellung der hygienischen Beschaffenheit und die Dokumentation in einem Betriebstagebuch. Bei Verdunstungskühlanlagen beinhalten die Messungen zweiwöchige, betriebsinterne Prüfung chemischer, physikalischer und mikrobieller Kennzahlen.

Das Produktportfolio von Veolia bietet Anlagen und Services, die den regelkonformen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen sicherstellen. Unsere Controllereinheit „HYDREX™ Controller CT“ misst die wichtigsten Parameter der Nutzwasserqualität, zeichnet Wasserstände auf und berechnet und steuert die bedarfsgerechte Dosierung unserer HYDREX™ Chemikalien.

HUBGRADE erleichtert die Arbeit für Betreiber

Veolia Hubgrade Büro

Der HYDREX™ Controller CT kann an die digitale Serviceplattform HUBGRADE angebunden werden. Der Vorteil der digitalen Dokumentation in HUBGRADE ist, dass die zweiwöchentliche Vor-Ort-Prüfung der chemisch-physikalischen Wasserparameter und das manuelle Führen eines Betriebstagebuchs vereinfacht wird, bzw. entfällt. Automatische Warnmeldungen - beispielsweise per E-Mail oder SMS - ermöglichen, bei einer Verschlechterung der Wasserqualität schnell einzugreifen und somit teure Betriebsausfälle zu vermeiden.

Im Rahmen unseres AQUAservice steht Ihnen außerdem ein Team von ausgewiesenen Kühlwasserspezialisten, zur Umsetzung der 42. BlmSchV zur Seite. Das Angebot reicht von der Unterstützung bei der Gefährdungsanalyse über die Systembegehung und der vorgeschriebenen zweiwöchentlichen Prüfung der Nutzwasserparameter bis zur Qualifikation von hygienisch fachkundigem Personen gemäß 42. BlmSchV.

Wenn Sie mehr über unsere Produkte und unsere Services erfahren wollen, melden Sie sich bei unseren Experten. Wir stehen Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.

 

  
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