Garantieverlängerung BerkeSELECT

System zur Kreislaufwasseraufbereitung BerkeSELECT IQ+ von Veolia

Garantieverlängerung BerkeSELECT

Sichern Sie hier Ihre BerkeSELECT einfach und unkompliziert durch eine Garantieverlängerung kostenfrei ab auf fünf Jahre, ab Herstelldatum!

Ihre Vorteile:

  • Keine unerwarteten Kosten
  • Bundesweiter Service
  • Schnelle Reaktionszeit im Garantiefall

Füllen Sie jetzt das Formular aus.

Formular Garantieverlängerung

Die Registrierung ist ganz einfach gemacht: Sie füllen dieses Formular aus, wir prüfen Ihren Anspruch auf Garantieverlängerung und bestätigen Ihnen diese innerhalb der kommenden Tage per E-Mail.

Garantiebedingungen

1.  Garantiefähige Anlagen

  • Kreislaufwasser-Aufbereitung BerkeSELECT midi
    • BerkeSELECT midi (Artikel-Nr. PRFIGU310791)
  • Kreislaufwasser-Aufbereitung BerkeSELECT maxi
    • BerkeSELECT maxi 90°C / 6 bar (Artikel-Nr. SAEGFI307875)
    • BerkeSELECT maxi 105°C / 10 bar (Artikel-Nr. SAEGFI307876)
    • BerkeSELECT maxi 90°C / 6 bar Diff. (Artikel-Nr. SAEGFI307874)
    • BerkeSELECT maxi 105°C / 10 bar Diff. (Artikel-Nr. SAEGFI307877)
  • Kreislaufwasser-Aufbereitung BerkeSELECT plus
    • BerkeSELECT plus (Artikel-Nr. SAEGFI322305)
    • BerkeSELECT plus mit pH-Messung (Artikel-Nr. SAEGFI324220)
  • Mobile Kreislaufwasser-Aufbereitung BerkeSELECT mobil
    • BerkeSELECT mobil (Artikel-Nr. PRFIGU313337)

2.   Garantievoraussetzungen

Als Voraussetzung für eine zusätzliche Garantiegewährung – über die gesetzliche Gewährleistung hinaus – gilt die Einhaltung der folgenden Bedingungen:

2.1.  Herstellungsdatum

Die zusätzliche Garantie gilt für alle unter Punkt 1 genannten garantiefähigen Anlagen der Produktfamilie BerkeSELECT, ab dem sich aus der Seriennummer ergebenden Herstellungsdatum der Anlage.

Die Seriennummer ist auf dem Typenschild der Anlage vermerkt oder kann beim Kundenservice – [email protected] – erfragt werden. Mittels der Seriennummer wird das Herstelldatum und die zusätzliche Garantiezeit ermittelt.

2.2.  Einsatzort

Die Garantie wird nur für Anlagen gewährt, die in Deutschland registriert und betrieben werden.

2.3.  Registrierung durch Ausfüllen eines Formular

Der Eigentümer oder der bevollmächtigte Betreiber, muss die Anlage durch Ausfüllen und Übersenden des Formulars registrieren.

  • Die Registrierung darf bis fünf Jahre nach Herstelldatum erfolgen.
  • Eine spätere Registrierung ist ausgeschlossen.

Die Registrierung muss zwingend durch das Ausfüllen des Formulars “Garantieverlängerung BerkeSELECT” erfolgen. Es ist erforderlich, dass das Formular vollständig ausgefüllt wird und sämtliche Angaben wahrheitsgemäß angegeben werden. Fehlende oder unrichtige Angaben führen zum Entzug der Garantiegewährung und gegebenenfalls zur Rückforderung von bereits gewährten Garantieleistungen.

Jede Anlage kann maximal einmal registriert werden.

Nach erfolgreicher Registrierung der Anlage, beträgt der Garantiezeitraum 5 Jahre ab dem Herstellungsdatum.

Wird an der registrierte Anlage innerhalb der Garantiezeit (Abschnitt 2.3) eine Garantieleistung erbracht bzw. tritt ein Garantiefall ein, wird die Garantiezeit nicht verlängert.

2.4.  Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung

Die Anlage muss ordnungsgemäß (gemäß vertraglicher Betriebs- und Wartungsanleitung) montiert, aufgestellt und in Betrieb genommen worden sein. Es darf ausschließlich zu den in der Betriebs- und Wartungsanleitung vorgesehen Zwecken verwendet worden sein.

Nur bei Verwendung von Originalersatzteile der Veolia Water Technologies Deutschland GmbH besteht ein Anspruch auf Garantieleistungen.

2.5.  Stellung des Antrags auf Erbringung von Garantieleistungen innerhalb der Garantiefrist

Der Antrag auf Erbringung von Garantieleistungen kann nur innerhalb der Garantiezeitraums gestellt werden. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Antragsteller unter Voraussetzung von Punkt 2.3 schriftlich einen Garantieanspruch bei Veolia Water Technologies GmbH einreichen. Erst nach interner Prüfung und Freigabe kann eine Garantieleistung erfolgen.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder bevollmächtigter Betreiber der Anlage sein.

2.6.  Garantieumfang

Die Garantie greift bei vorhandenen Konstruktions- und Fabrikationsmängeln von Bauteilen und Hardwarekomponenten der registrierten Anlage, soweit diese zum Ausfall dieser führen.

Mängel, die aufgrund

  • normalem Verschleiß,
  • nicht sachgemäßer Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung gemäß Punkt 2.4,
  • unsachgemäßer Lagerung, Montage, Verwendung oder Umbau,
  • Nutzung mit einem ungeeigneten Medium oder
  • durch äußere Einflüsse, wie etwa Frost oder physische äußere Gewalteinwirkung u.Ä. entstehen,

lösen keinen Garantieanspruch aus.

3.  Rechte aufgrund der Garantie

3.1.  Liegt ein Garantiefall vor, so steht Veolia Water Technologies Deutschland GmbH für die Mängel wie folgt ein:

  • In Fällen gemäß Punkt 2.6 liefert Veolia Water Technologies Deutschland GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten ein Ersatzteil oder eine neue Anlage. Falls sich Veolia Water Technologies Deutschland GmbH für die Belieferung mit einer neuen Anlage entscheidet, hat der Nutzer das Wahlrecht der neuen Anlage zuzustimmen. Der Nutzer hat binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Einräumung des Wahlrechts einer neuen Anlage zuzustimmen; versäumt der Nutzer diese Frist, erlischt sein Garantieanspruch.
  • Veolia Water Technologies Deutschland GmbH ist auch berechtigt, stattdessen die Anlage auf eigene Kosten zu reparieren. Entscheidet sich Veolia Water Technologies Deutschland GmbH dafür oder will Veolia Water Technologies Deutschland GmbH dies prüfen, hat der Nutzer nach Wahl und erst nach Aufforderung von Veolia Water Technologies Deutschland GmbH die Anlage oder Teile davon auf Aufforderung an Veolia Water Technologies Deutschland GmbH zu senden oder Veolia Water Technologies Deutschland GmbH den Zugang zur Anlage zu ermöglichen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage, vor Ort an einem zuvor vereinbarten Termin so zur Überprüfung zugänglich gemacht wird, dass keine Verzögerungen auftreten und eine gefahrlose Leistungserfüllung möglich ist. Weiter wird er Veolia Water Technologies Deutschland GmbH Strom, Wasser und qualifiziertes Personal zugänglich machen, das über aufgetretene Störungen, Fehler und Schäden informieren kann. Sollten aufgrund von baulichen Gegebenheiten zwei Personen für die Arbeiten erforderlich sein, hat der Nutzer dies frühestmöglich mitzuteilen. Ist der Nutzer unsicher, hat er auch dies mitzuteilen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Verletzung dieser Mitwirkungshandlungen, weil entweder der Termin länger dauert als sonst notwendig oder ein Ersatztermin bzw. ein zusätzlicher Termin erforderlich wird, hat der Nutzer den Zusatzaufwand entsprechend den Preisen gemäß aktueller Preisliste von Veolia Water Technologies Deutschland GmbH zu entgelten.
  • Die Transportkosten trägt Veolia Water Technologies Deutschland GmbH, wenn das in den beiden vorstehenden Absätzen beschriebene Verfahren eingehalten wurde.

3.2.   Weitere Rechte – insbesondere Kosten- oder Schadensübernahmen – folgen nicht aus der Garantie; die vorstehenden Ausführungen sind also abschließend zu verstehen.

3.3.   Weitergehende gesetzliche Rechte des Nutzers werden durch die Einräumung der Garantierechte selbstverständlich nicht berührt.

3.4   Eine kumulierte Geltendmachung von Ansprüchen aus der Garantie und aus der gesetzlichen Gewährleistung ist allerdings ausgeschlossen. Die Ausübung von Rechten aus dieser Garantie ist daher ausgeschlossen, wenn der Nutzer gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) bereits erfolgreich Gewährleistungsrechte ausgeübt hat (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte). Sollte der Nutzer nach Ausübung von Garantierechten zusätzlich erfolgreich Gewährleistungsrechte (etwa Nachbesserung, Minderung oder Rücktrittsrechte) gegenüber seinem Vertragspartner (Lieferant oder Handwerker) ausüben, ist er gegenüber Veolia Water Technologies Deutschland GmbH verpflichtet, dass aufgrund der Garantieleistungen Erlangte nach den Regeln über das Bereicherungsrecht zurückzugewähren.

4.  Sonstiges

4.1. Wird die Garantie unberechtigterweise in Anspruch genommen, da sich ein anfänglicher Mangel nicht bestätigt hat, trägt der Nutzer die entstandenen Transport- und Reparaturkosten zu der aktuellen Preisliste.

4.2 Mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden entsprechend dem Produkthaftungsgesetz ist die Haftung von Veolia Water Technologies Deutschland GmbH gleich welcher Art aus dieser Garantie insgesamt auf den jeweiligen Vertragswert begrenzt. Die Haftung von Veolia Water Technologies Deutschland GmbH auf Ersatz von entgangenem oder erwartetem Gewinn, Nutzungs- oder Produktionsausfall sowie für sonstige indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit.

4.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Celle.

4.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.