Nach dem Lockdown besteht Legionellengefahr im Kühlkreislauf!

Kühlsysteme nach Stillstandzeiten sind eine Gefahr. Was Betreiber tun sollten, um Legionellen keine Chance zu geben & die Gesetze (42. BImSchV) zu erfüllen.
Kühltürme von oben

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte bereits im vergangenen Jahr vor Legionellen nach längerem Stillstand gewarnt. Als mögliche Gefahrenquellen galten vor allem die geschlossenen Hotels und Schwimmbäder, in denen die Warmwassersysteme aufgrund des Lockdowns möglicherweise nicht gespült und desinfiziert wurden. Darüber hinaus hat das Institut aber auch die Rückkühlsysteme identifiziert, die während Produktionsschließungen nur unzureichend gewartet wurden. Offensichtlich waren die Warnungen des RKI berechtigt. Denn kaum war der letzte Lockdown im Frühsommer aufgehoben, stiegen die gemeldeten Erkrankungen durch Legionellen drastisch.
 

Was haben Legionellen und Corona gemeinsam?

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, bei Corona handelt es sich bekanntlich um Viren. Identisch sind allerdings die Übertragungswege: Beide Infektionen werden hauptsächlich durch mit Erregern besetzte Aerosole ausgelöst, feine Wassertröpfchen, die in die Atemwege gelangen. Die möglichen Folgen sind bekannt: Je nach Schwere der Erkrankung können eine Legionellose wie auch die durch das Corona-Virus ausgelöste COVID-19-Erkrankung tödlich verlaufen. Einen gewichtigen Unterschied gibt es jedoch: Im Gegensatz zum Corona-Virus können Legionellen nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Als Auslöser gelten hier fast immer (Warm-)Wassersysteme, in denen Legionellen bei Temperaturen zwischen 20 und 50 Grad gute Wachstumsmöglichkeiten finden.
 

Deutliche steigende Fallzahlen für Legionellen-Erkrankungen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für den Monat Juli 2021 einen signifikanten Anstieg an Legionellen-Erkrankungen festgestellt. Insgesamt wurden dem RKI 313 Krankheitsfälle gemeldet, also im Schnitt 78,25 pro Woche. Im Jahr 2020 betrug die Zahl der Erkrankungen dagegen durchschnittlich 31,2 Fälle pro Woche. 

Auch in Baden-Württemberg ist die Zahl der durch Legionellen ausgelösten Infektionen laut Landesgesundheitsamt (LGA) deutlich gestiegen. Von Juni bis Anfang August wurden 97 Fälle registriert, sieben davon sind tödlich verlaufen. Dies sei die höchste Zahl an Erkrankungen im Vergleich zu den gleichen Zeiträumen der Jahre 2001 bis 2020, so das LGA. Eindeutige Verursacher konnten bisher nicht ausgemacht werden. Dazu sind die einzelnen Fälle regional zu weit verbreitet. Hier besteht allerdings der Verdacht, dass vor allem verunreinigte Rückkühlanlagen oder Kühltürme Ursache der Infektionen sind. 

Bereits kurz nach der Warnung des RKI hatte Veolia Water Technologies Deutschland im vergangenen Jahr den bundesweit tätigen AQUAService zur physischen Kühlturmreinigung gestartet: ein Komplett-Angebot für die Inspektion, Reinigung und vorbeugende Instandhaltung von Kühlsystemen. Denn Kühlanlagen sollten während oder nach einem Produktionsstillstand nicht einfach wieder so „angefahren“ werden. Vor der Inbetriebnahme sollte eine sorgfältige Überprüfung des Kühlwassers und ggf. auch chemische Reinigung durchgeführt werden, um mögliche gesundheitliche Gefahren für die Mitarbeitenden und die Umgebung ausschließen zu können.


Biofilme als Legionellen-Brutstätte in Kühlsystemen lassen sich vermeiden

Kühlanlagen verunreinigen durch Kalkablagerungen und Korrosion, die durch im Wasser gelöste Salze und Gase entstehen. Beim Stillstand und je nach Witterung kommen dann noch äußere Umwelteinflüsse wie Pollen oder Staub dazu. Es entstehen Biofilme oder auch Algen, die dann den Nährboden für gefährliche Mikroorganismen bieten. Über diese hygienischen Risiken hinaus steigern Ablagerungen auch den Wärmewiderstandswert in einem Kühlsystem. Der Wirkungsgrad der Anlage sinkt, im Gegenzug steigen der Energieverbrauch und damit auch die Betriebskosten.

Da die Zahl an Erkrankungen durch Legionellen auch schon vor Corona seit Jahren zunimmt, hat der Gesetzgeber den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen (VKA) und Kühlkreisläufen streng geregelt, vor allem in der 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) von 2017 und der VDI 2047. So sind Kühlanlagen regelmäßig vierteljährlich zu überprüfen, die Inspektion muss protokolliert werden. Stimmen die Prüfwerte nicht und es besteht die Gefahr von übermäßigem Legionellenwachstum, ist dies gegenüber den Behörden meldepflichtig. Darüber hinaus dürfen Kühlanlagen nur durch entsprechend geschultes Personal betrieben werden.

Als Partner des VDI veranstaltet Veolia Water Technologies regelmäßig Seminare u. a. für Planer, Betreiber, Technische Leiter und Betriebspersonal. Im Mittelpunkt der Schulungen stehen die in den entsprechenden Regelungen vor allem der 42. BImSchV und der VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 festgesetzten Vorgaben für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Kühltürmen. Zum Abschluss des Seminars besteht die Möglichkeit zur VDI-Prüfung. Die Absolventen gelten dann als hygienisch fachkundige Person gemäß der 42. BImSchV:  Zum Seminar-Programm.
 

  
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